Klima- und
Umweltgruppe Belp
Der Zit
Belp wird grün
(Cartoon Sam Heger)
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres statt.
Vorstand
Der Vorstand besorgt die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins nach aussen (Art. 69 ZGB). Er ist dabei an die Befugnisse gebunden, die ihm die Statuten einräumen.
Folgende Personen sind aktuell im Vorstand:
Der Beitritt zum Verein steht allen interessierten Personen offen.
Sämtliche Mitglieder bekennen sich zu den Statuten, sie wollen insbesondere den Naturschutz sowie das Klima- und Umweltbewusstsein fördern.
Kollektiv-Mitglieder
Kollektive sind zielverwandte Gruppen ohne Stimm- und Wahlrecht.
Mitglieder-Beiträge für ein Kalenderjahr
Aktive Mitglieder:
Einzelmitgliedschaft: CHF 50
Jungmitglieder (Schüler, Studenten, Auszubildende, IV-Bezüger): CHF 20
Familienmitgliedschaft: CHF 70 (Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr, im selben Haushalt wohnend)
Mitglieder ohne Stimmrecht:
Gruppenmitgliedschaft/Kollektivmitgliedschaft: CHF 100
Ziele
Art. 2 Zielsetzung