Klima- und

Umweltgruppe Belp

   

 

 

 

 

 

            

Der Zit

Belp wird grün

(Cartoon Sam Heger)

Verein - Organisation 

Mitgliedschaft

Statuten

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres statt.

Vorstand

Der Vorstand besorgt die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins nach aussen (Art. 69 ZGB). Er ist dabei an die Befugnisse gebunden, die ihm die Statuten einräumen. 

Folgende Personen sind aktuell im Vorstand:

Andreas Zollmarsch
Beat Scheuter (Vize-Präsident)
Doro Winklehner    
Michel Weber
Monika Moritz
Sandra Juppe (Kassierin)
 
Mitgliedschaft
 
Aktiv-Mitglieder 

Der Beitritt zum Verein steht allen interessierten Personen offen. 

Sämtliche Mitglieder bekennen sich zu den Statuten, sie wollen insbesondere den Naturschutz sowie das Klima- und Umweltbewusstsein fördern.

Kollektiv-Mitglieder

Kollektive sind zielverwandte Gruppen ohne Stimm- und Wahlrecht.

Mitglieder-Beiträge für ein Kalenderjahr 

Aktive Mitglieder:

Einzelmitgliedschaft: CHF 50

Jungmitglieder (Schüler, Studenten, Auszubildende, IV-Bezüger): CHF 20

Familienmitgliedschaft: CHF 70 (Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr, im selben Haushalt wohnend) 

Mitglieder ohne Stimmrecht: 

Gruppenmitgliedschaft/Kollektivmitgliedschaft: CHF 100

Ziele

Art. 2 Zielsetzung

Der Verein setzt sich namentlich zum Ziel,
a. den Natur- und Landschaftsschutzgedanken und das Umweltbewusstsein bei Behörden,
in der Politik, bei Unternehmen, in der Landwirtschaft, bei Privaten, Schulen und
weiteren Institutionen zu fördern im Sinne von „Regional handeln, global denken!“
b. dass unsere Natur- und Kulturlandschaft erhalten, aufgewertet, gepflegt und gestaltet
wird
c. klima- und biodiversitätsfreundliche sowie ressourcenschonende Projekte zu fördern; er
unterstützt ausdrücklich das Ziel der Klimagerechtigkeit.
d. dass der Zerstörung und Schädigung der uns umgebenden Naturgüter, insbesondere der
Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume, des Bodens, des Wassers und der Luft
entgegengewirkt wird
e. regelmässig einen Klima- und Umweltpreis zu vergeben.